Schlüsselqualifikationen im Bachelor
WICHTIG!!!!! Alle Schlüsselqualifikationen müssen unbedingt VOR der Abgabe der Bachelorarbeit abgeschlossen sein! (siehe §4(3) der SPO)
Ab dem WS 2015/16 sind folgende Schlüsselqualifikationen für alle Studienanfänger im Bachelor verpflichtend:
Rechtskunde für Chemiker (2LP) - im 1. Semester
Toxikologie für Studierende der Chemie und Lebensmittelchemie (3LP) - im 5. Semester
Informationstechnologie für Naturwissenschaften (3LP) - im 1. Semester
Wissenschaftliches Schreiben (1LP) - im 6. Semester
Alle zusätzlichen Kurse, die später als SQ im Master angerechnet werden sollen, müssen im Vorfeld beim Leistungskoordinator angefragt werden!
Zusatzleistungen
Bitte beachten Sie: die Aufnahme von Zusatzleistungen nach §15 SPO ist nur möglich, wenn diese im Campusmanagementsystem vom Anbieter* erfasst werden. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung zu der Prüfungsveranstaltung notwendig. Durch diese Erfassung ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. I.d.R. tauchen Veranstaltungen aus dem House of Competence dann in Ihrem Studienablaufplan als "nicht zugeordneter Leistungsnachweis" auf. Die Zuordnung des Leistungsnachweises können Sie dann bei anna.meschkov∂kit.edu beantragen.
*Sollte der Anbieter Sie nicht dazu anmelden können, wenden Sie sich rechtzeitig vorher an anna.meschkov∂kit.edu. Dieser kann die entsprechende Prüfungsveranstaltung dann in Ihrem Studienplan individuell hinterlegen. Grundbedingung ist natürlich, dass dieses Prüfungsveranstaltung auch existiert.