Schlüsselqualifikationen im Bachelor

Ab dem WS 2015/16 sind folgende Schlüsselqualifikationen für alle Studienanfänger im Bachelor verpflichtend:

Rechtskunde für Chemiker (2LP) - im 1. Semester

Toxikologie für Studierende der Chemie und Lebensmittelchemie (3LP) - im 5. Semester

Informationstechnologie für Naturwissenschaften (3LP) - im 1. Semester

Wissenschaftliches Schreiben (1LP) im 6. Semester

Alle zusätzlichen Kurse, die später als SQ im Master angerechnet werden sollen, müssen im Vorfeld beim Leistungskoordinator angefragt werden!

 

Zusatzleistungen

Bitte beachten Sie: die Aufnahme von Zusatzleistungen nach §15 SPO ist nur möglich, wenn diese im Campusmanagementsystem vom Anbieter* erfasst werden. Dazu ist eine rechtzeitige Anmeldung zu der Prüfungsveranstaltung notwendig. Durch diese Erfassung ist sichergestellt, dass diese Leistung richtig eingetragen wird und auch in einer Prüfungsveranstaltung archiviert ist. I.d.R. tauchen Veranstaltungen aus dem House of Competence dann in Ihrem Studienablaufplan als "nicht zugeordneter Leistungsnachweis" auf. Die Zuordnung des Leistungsnachweises können Sie dann beim jeweiligen Leistungskoordinator beantragen.

*Sollte der Anbieter Sie nicht dazu anmelden können, wenden Sie sich rechtzeitig vorher an den jeweiligen Leistungskoordinator. Dieser kann die entsprechende Prüfungsveranstaltung dann in Ihrem Studienplan individuell hinterlegen. Grundbedingung ist natürlich, dass dieses Prüfungsveranstaltung auch existiert.